E-Bike Nutzung durch mehrere Arbeitnehmer – wie ist das steuerlich zu bewerten?
Wie ist ein betriebliches E-Bike zu bewerten, wenn es mehren Arbeitnehmern im Laufe eines Jahres zur Verfügung gestellt wird? Bei uns im Unternehmen ist es zum Beispiel so, dass jeweils der Mitarbeiter des Monats das Fahrrad einen Monat lang privat nutzen darf und im nächsten Monat ein anderer.
Eine Frage aus der Praxis, die Stb. Susanne Weber beantwortet hat.
Antwort
Wenn das Fahrrad den Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung gestellt wird, ist es komplett steuer- und beitragsfrei nach § 3 Nr. 37 EStG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV.
Anders ist es – im wohl eher theoretischen Fall – bei Gehaltsverzicht bzw. Gehaltsumwandlung zugunsten der Nutzung eines betrieblichen E-Bikes. In diesem Fall muss monatlich ein geldwerter Vorteil in Höhe von einem Prozent eines auf volle 100 Euro aufgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads einschließlich der Umsatzsteuer lohnversteuert und verbeitragt werden. Für den Monat des Fahrradwechsels sind m. E. die für ein Kfz geltenden Regelungen entsprechend anzuwenden.
Das bedeutet:
- Der monatliche Ein-Prozent-Wert ist auch dann anzusetzen, wenn das E-Bike dem Arbeitnehmer nur einen Teil des Monats zur privaten Nutzung überlassen wird.
- Werden dem Arbeitnehmer in einem Monat nacheinander verschiedene E-Bikes zur Nutzung überlassen, ist für die Berechnung des Ein-Prozent-Werts die UVP des überwiegend zur Nutzung überlassenen E-Bikes heranzuziehen.