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Schlagwort Feiertagszuschlag

VonRedaktion

Wann sind Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge bei der Berechnung für Kurzarbeitergeld zu berücksichtigen?

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge (SFN-Zuschläge) bei der Berechnung von Kurzarbeitergeld zu berücksichtigen.

Die zuständige Bundesagentur für Arbeit (BAfA) erstattet dem Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld, welches er bzw. ein von ihm beauftragter Dienstleister berechnet hat. Dieses zahlt der Arbeitgeber an die Arbeitnehmer im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung aus.

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