Aufgrund der Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern bis zum 31.12.2020 Sonderzahlungen bis 1.500 Euro in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Inzwischen wurde dafür auch eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Das Bundesfinanzministerium hat zudem umfangreiche FAQs veröffentlicht.