Aufgrund der Coronakrise sollen die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung erneut angehoben werden.
Wie bereits im Kalenderjahr 2020 sollen die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung erneut angehoben werden. Dies wurde am 31.03.2021 im Bundeskabinett beschlossen. Zudem sollen Arbeitgeber künftig bei der Anmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung eine automatische Rückmeldung über Versicherungszeiten der Beschäftigten erhalten.
weiterlesenDie Zugangserleichterungen werden bis zum 31.12.2021 verlängert für Betriebe, die bis zum 31.03.2021 mit der Kurzarbeit begonnen haben.
Der Bundestag hat am 20.11.2020 das Beschäftigungssicherungsgesetz in 2./3. Lesung beschlossen, das Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie. Das Gesetz soll gemeinsat mit zwei weiteren Verordnungen am 01.01.2021 in Kraft treten.
weiterlesenBei Verdacht, mit dem Virus SARS-CoV-2 infiziert zu sein, muss der Arbeitnehmer sich in häusliche Quarantäne begeben. Ist der Arbeitgeber in dieser Zeit zur Lohnfortzahlung verpflichtet?
Das sollten Arbeitgeber wissen, wenn ihre Arbeitnehmer Urlaub in einem Risikogebiet gemacht haben. Muss ein Arbeitnehmer aufgrund einer behördlichen Anweisung in Quarantäne, ohne erkrankt zu sein, stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, ob ein arbeitsrechtlicher Vergütungsanspruch für den Arbeitnehmer besteht.
weiterlesenAufgrund der Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern bis zum 31.12.2020 Sonderzahlungen bis 1.500 Euro in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Inzwischen wurde dafür auch eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Das Bundesfinanzministerium hat zudem umfangreiche FAQs veröffentlicht.