Fahrradleasing über den Arbeitgeber führt zur Minderung von Rentenansprüchen

Fahrradleasing über den Arbeitgeber bringt nicht nur Vorteile

Viele Beschäftigte leasen ein Fahrrad auch über ihren Arbeitgeber. Die zu zahlende Leasingrate wird meistens im Rahmen einer Entgeltumwandlung vom Bruttoeinkommen abgezogen. Dies hat zur Folge, dass sich das zu versteuernde Einkommen reduziert.

Durch diesen Steuervorteil macht sich die Leasingrate im Geldbeutel des Arbeitnehmers deutlich weniger bemerkbar, als wenn die Rate vom Nettoeinkommen direkt abgezogen werden würde. Was aber viele nicht dabei bedenken ist, dass der spätere Rentenanspruch durch das geringere Bruttoeinkommen sinkt.

Sozialversicherungsbeiträge

Durch das verringerte Bruttoeinkommen sinken auch die Beiträge zur Sozialversicherung der Arbeitnehmer und des Arbeitgeber. Es werden insgesamt weniger Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt, was sich im Ruhestand in der Rentenhöhe auswirkt.

Weitere Auswirkungen auf Sozialleistungen

Die Umwandlung von Entgelt wirkt sich nicht nur auf die Rentenhöhe aus, sondern auch auf Sozialleistungen wie Kurzarbeitergeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld. Denn deren Höhe bemisst sich prozentual am Bruttoeinkommen der Beschäftigten.